Vorsicht Falle: Irrtümer rund um die Gebäudeversicherung und wie diese vermieden werden
Bei der Gebäudeversicherung gibt es viele Missverständnisse und Irrtümer, die zu unangenehmen Überraschungen und unzureichendem Versicherungsschutz führen können. In diesem Blogartikel klären wir die häufigsten Irrtümer rund um die Gebäudeversicherung auf und geben Ihnen praktische Ratschläge, wie Sie diese Fallstricke vermeiden können.

1. Irrtum: Die Gebäudeversicherung deckt automatisch alle Schäden ab
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass eine Gebäudeversicherung automatisch alle Schäden am Gebäude abdeckt. Tatsächlich variiert der Umfang des Versicherungsschutzes jedoch je nach gewähltem Tarif und Anbieter. Einige Policen decken beispielsweise nur bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm ab, während Elementarschäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdrutsche möglicherweise nicht inbegriffen sind. Achten Sie daher genau darauf, welche Gefahren in Ihrer Police abgedeckt sind und prüfen Sie, ob zusätzliche Absicherungen sinnvoll sind.
2. Irrtum: Eine Gebäudeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
Einige Versicherungsnehmer glauben fälschlicherweise, dass eine Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland besteht jedoch keine generelle Pflicht, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings kann eine Bank oder ein Kreditinstitut bei der Finanzierung einer Immobilie den Abschluss einer Gebäudeversicherung als Bedingung für die Vergabe eines Darlehens verlangen.