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Warum Sie die Eigenschadendeckung einschließen sollten

Die KFZ-Versicherung ist in Deutschland für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben und schützt sowohl den Fahrzeughalter als auch Dritte im Falle eines Unfalls. Die Haftpflichtversicherung ist die Basis, auf der verschiedene erweiterte Versicherungsoptionen aufbauen. Eine dieser Optionen ist die Eigenschadendeckung. In diesem Blogartikel werden wir uns damit befassen, welche Leistungen die Eigenschadendeckung im Detail bietet und wie sie im Schadensfall funktioniert.


Leistungen der Eigenschadendeckung

Die Eigenschadendeckung ist eine zusätzliche Versicherungsoption, die Unternehmen nutzen können, um die eigenen Fahrzeuge gegen Schäden abzusichern, die durch die eigenen Mitarbeiter verursacht werden. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Eigenschadendeckung die Kosten für die Reparatur des geschädigten Fahrzeugs, sofern dieses zum Unternehmen gehört und der Unfall durch einen Mitarbeiter verursacht wurde.


Beispiel

Um das Prinzip der Eigenschadendeckung zu veranschaulichen, betrachten wir ein Beispiel: Ein Unternehmen besitzt zwei Fahrzeuge, einen Golf und einen Audi. Ein Mitarbeiter fährt mit dem Audi gegen den Golf. In diesem Fall übernimmt die Eigenschadendeckung die Reparaturkosten für den Golf. Die Kosten für die Schadensbeseitigung am Audi müssen hingegen über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden.

Im Umkehrschluss, wenn der Golf gegen den Audi fährt, trägt die Eigenschadendeckung die Reparaturkosten für den Audi. Der Schaden am Golf wird bei der Vollkaskoversicherung eingereicht.


Somit spart sich der Versicherungsnehmer bei zwei Fahrzeugen mit Vollkasko-Versicherung einmal die Selbstbeteiligung.


Vorteile der Eigenschadendeckung

Die Eigenschadendeckung bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen: