Schadenmeldung: Ein Leitfaden für schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung
Ein Schaden an einer Baumaschine kann schnell hohe Kosten verursachen und den Arbeitsablauf in Ihrem Unternehmen stören. Umso wichtiger ist es, bei einem Schadenfall effizient und professionell vorzugehen. In diesem Blogartikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Schaden bei Ihrer Baumaschinenversicherung melden und dabei eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung sicherstellen.

1. Schritt:
Schaden sofort dokumentieren Sobald Sie einen Schaden an Ihrer Baumaschine feststellen, dokumentieren Sie diesen umgehend. Fotografieren Sie die Schäden und notieren Sie alle relevanten Informationen wie Datum, Uhrzeit, Ort und Umstände des Schadens. Diese Informationen sind für die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung von entscheidender Bedeutung.
2. Schritt:
Schaden unverzüglich bei der Versicherung melden Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich bei Ihrer Baumaschinenversicherung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, um den Schaden zu melden. Je früher Sie uns informieren, desto schneller können wir mit der Bearbeitung Ihres Falls beginnen.
3. Schritt:
Unterlagen für die Schadensbearbeitung bereithalten Halten Sie alle relevanten Unterlagen für die Schadensbearbeitung bereit, dazu gehören die Fotos und die Notizen, die Sie im ersten Schritt angefertigt haben, sowie eventuelle Reparaturrechnungen oder Gutachten. Diese Unterlagen unterstützen uns dabei, Ihren Schaden zügig und korrekt zu bearbeiten.
4. Schritt:
Mit dem Versicherer zusammenarbeiten Arbeiten Sie eng mit Ihrem Versicherer / Gutachter zusammen, um den Schadenfall schnell und effizient abzuwickeln. Geben Sie alle erforderlichen
Informationen an und beantworten Sie eventuelle Rückfragen des Versicherers / Gutachters. Je besser die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer funktioniert, desto schneller und unkomplizierter verläuft die Schadensregulierung.
Besonderheiten unseres bagger + co. Tarifs
Schadenhöhe unter 25.000 € | Bei Schäden bis 25.000 € Schadenhöhe kann sofort mit der Reparatur begonnen werden, die beschädigten Teile müssen für eine eventuelle Gutachterbesichtigung aufgehoben werden |
Mobilitätshilfe | Umfasst Ihr Vertrag die Mobilitätshilfe, so können Sie sich direkt nach dem Schaden ein vergleichbares Ersatzgerät anmieten. Die Kosten können im Rahmen der vereinbarten Summen abgerechnet werden |
Abrechnung nach Kostenvoranschlag | Gerne können Sie den Schaden auch nach Kostenvoranschlag abrechnen. Ein Reparaturnachweis muss nicht beim Versicherer vorgezeigt werden. |
Fazit:
Ein Schaden an Ihrer Baumaschine kann ärgerlich und kostspielig sein. Doch indem Sie diesen Leitfaden befolgen und schnell sowie professionell handeln, stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden zügig und unkompliziert reguliert wird. Ihre Baumaschinenversicherung ist für Sie da, um Ihnen in solchen Situationen beizustehen und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.