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Vorsicht Falle: Irrtümer rund um die Gebäudeversicherung und wie diese vermieden werden

Bei der Gebäudeversicherung gibt es viele Missverständnisse und Irrtümer, die zu unangenehmen Überraschungen und unzureichendem Versicherungsschutz führen können. In diesem Blogartikel klären wir die häufigsten Irrtümer rund um die Gebäudeversicherung auf und geben Ihnen praktische Ratschläge, wie Sie diese Fallstricke vermeiden können.


1. Irrtum: Die Gebäudeversicherung deckt automatisch alle Schäden ab

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass eine Gebäudeversicherung automatisch alle Schäden am Gebäude abdeckt. Tatsächlich variiert der Umfang des Versicherungsschutzes jedoch je nach gewähltem Tarif und Anbieter. Einige Policen decken beispielsweise nur bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm ab, während Elementarschäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdrutsche möglicherweise nicht inbegriffen sind. Achten Sie daher genau darauf, welche Gefahren in Ihrer Police abgedeckt sind und prüfen Sie, ob zusätzliche Absicherungen sinnvoll sind.


2. Irrtum: Eine Gebäudeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

Einige Versicherungsnehmer glauben fälschlicherweise, dass eine Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland besteht jedoch keine generelle Pflicht, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings kann eine Bank oder ein Kreditinstitut bei der Finanzierung einer Immobilie den Abschluss einer Gebäudeversicherung als Bedingung für die Vergabe eines Darlehens verlangen.


3. Irrtum: Die Gebäudeversicherung deckt auch das Inventar ab

Ein weiterer Irrtum ist, dass die Gebäudeversicherung auch das Inventar, also den Hausrat, abdeckt. Tatsächlich sind Gebäude- und Hausratversicherung jedoch zwei separate Versicherungen. Während die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude selbst aufkommt, bietet die Hausratversicherung Schutz für das Inventar wie Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände.


4. Irrtum: Eine Unterversicherung hat keine gravierenden Folgen

Viele Versicherungsnehmer unterschätzen die Folgen einer Unterversicherung. Diese liegt vor, wenn der vereinbarte Versicherungswert niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. Im Schadensfall kann dies dazu führen, dass die Versicherung nur anteilig für den Schaden aufkommt und der Versicherungsnehmer auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleibt. Daher ist eine korrekte Wertermittlung des Gebäudes unerlässlich, um eine Unterversicherung zu vermeiden.


Fazit

Um unangenehme Überraschungen und unzureichenden Versicherungsschutz bei der Gebäudeversicherung zu vermeiden, ist es wichtig , sich über die häufigsten Irrtümer im Klaren zu sein und entsprechend vorzubeugen. Achten Sie darauf, dass Ihre Police den gewünschten Schutzumfang bietet und alle relevanten Gefahren abdeckt. Vergessen Sie nicht, dass die Gebäudeversicherung nicht automatisch den Hausrat / das Inventar schützt, und prüfen Sie, ob eine separate Hausratversicherung / Inhaltsversicherung notwendig ist. Schließlich sollten Sie darauf achten, eine korrekte Wertermittlung des Gebäudes durchzuführen, um Unterversicherung und deren gravierende Folgen zu vermeiden.



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