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Abbrucharbeiten: Ist die Radiusklausel gestrichen?

Als Abbruchunternehmen sind Sie täglich mit einer Vielzahl von Risiken und Herausforderungen konfrontiert. Daher ist es unerlässlich, eine geeignete Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter vor möglichen Schäden zu schützen. Eine der wichtigsten Faktoren bei der Auswahl einer Betriebshaftpflichtversicherung ist der vollständige Ausschluss der Radiusklausel. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was eine Radiusklausel ist und warum sie für Abbruchunternehmen so wichtig ist.





Was ist eine Radiusklausel?

Eine Radiusklausel ist eine Klausel in einer Versicherungspolice oder den Bedingungen Ihres Vertrages, die den Versicherungsschutz bei Abbrucharbeiten beschränkt. D.h. Schäden die im Radius des einzureißenden Bauwerks an beweglichen und unbeweglichen Sachen entstehen, sind nicht versichert.


Warum ist der vollständige Ausschluss der Radiusklausel wichtig für Abbruchunternehmen?

Abbruchunternehmen sind häufig an verschiedenen Standorten tätig und können oft nicht vorhersagen, wo ihre nächste Baustelle sein wird. Eine Radiusklausel kann dazu führen, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter nicht ausreichend abgesichert sind, wenn ein Schaden innerhalb des Radius eintritt. Wenn ein Schaden auf einer Baustelle innerhalb des Radius entsteht, müsste das Unternehmen die Kosten für die Schadensregulierung selbst tragen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und im schlimmsten Fall sogar das Fortbestehen des Unternehmens gefährden.


Ein vollständiger Ausschluss der Radiusklausel in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung bietet Abbruchunternehmen den umfassenden Schutz, den sie benötigen. Es bedeutet, dass Schäden an Dritten oder an Eigentum auf Baustellen innerhalb des Radius von der Versicherung gedeckt sind, was dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine große Sicherheit gibt.


Mitgliedschaft im deutschen Abbruchverband geplant?

Sollten Sie Mitglied im deutschen Abbruchverband werden wollen, so ist eine der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, der Nachweis über eine vorhandene und geeignete Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Voraussetzung ist unter anderem die vollständige Streichung der Radiusklausel bei Abbrucharbeiten.


Zusammenfassung

Die vollständige Streichung der Radiusklausel ist für Abbruchunternehmen von entscheidender Bedeutung, um das Unternehmen und seine Mitarbeiter umfassend abzusichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Radiusklausel kann dazu führen, dass Schäden innerhalb des Radius nicht gedeckt sind, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Abbruchunternehmen abschließen, sollten Sie daher unbedingt darauf achten, dass der vollständige Ausschluss der Radiusklausel enthalten ist.


Gerne bieten wir Ihnen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz inkl. vollständiger Streichung der Radiusklausel an.

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